Anfechtung der Wahl

Auszählung der Wahl zum 50. Studierendenparlament

Die Wahlen zum 50. Studierendenparlament sind gelaufen, dass vorläufige Ergebnis wurde schon verkündet. Und wir könnten eigentlich zufrieden sein, wir haben prozentual mehr Stimmen bekommen und dies bei noch weniger Wahlkampf.

Doch das Ergebnis ist uninteressant für unsere Anfechtung: Die Auszählung der Stimmen besaß nicht die Öffentlichkeit wie sie für eine demokratische Wahl benötigt. Zuschauer konnten zwar der Auszählung aus einer Distanz verfolgen, aber die Auszählung war nicht nachvollziehbar/kontrollierbar. Nachdem wir den Wahlausschuss informiert hatten, hat dieser unser Ansinnen einfach abgeschmettert und wir bekamen die Aussage zu hören, dass dies schon immer so war.
Diese Aussage ist falsch. Letztes Jahr wollte der Wahlausschuss die Auszählung ebenfalls so geschlossen gestalten, nach einer Diskussion wurde aber die von uns geforderte Öffentlichkeit hergestellt.

Aus diesem Grund haben wir eine Anfechtung der Wahl beim Ältestenrat eingereicht, sodass dieser

  1. feststellt, dass die aus der Wahlordnung geforderten Öffentlichkeit nicht vorhanden war
  2. und aus diesem Grund die Auszählung für ungültig erklärt

Zudem konnten wir beobachten, dass Mitglieder des Wahlausschuss auf Wahlzettel ähnlichem Papier geschrieben haben. Hier haben wir dem Ältestenrat gebeten dieses zu überprüfen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen.