Neue Satzung der Studierendenschaft

Schon am 17. September wurde die neue Satzung der Studierendenschaft in den Mitteilungen der Universität Gießen veröffentlicht.

In diesem Artikel wollen wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen an der Satzung benennen.

Mit der neuen Satzung wurden die Aufgaben der Studierendenschaft ausgeweitet:

(3) Die Studierendenschaft wirkt auf eine Universität frei von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus hin.
(4) Die Studierendenschaft setzt sich für eine diskriminierungsfreie Universtität ein.
(5) Die Studierendenschaft wirkt auf eine Schärfung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins hinsichtlich des gem. Art. 20a GG festgelegten Staatziels des Umweltschutzes hin.
(6) Die Studierendenschaft strebt die Verwirklichung der Barrierefreiheit an der Justus-Liebig-Universität an.

Die Anzahl der Sitze im StuPa sind jetzt variabel abhängig von der Anzahl der Studierenden an der JLU:

Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Studierendenparlaments beträgt sieben plus zwei je volle 2000 Wahlberechtigte.

In den ASten der letzten Jahre gab es zwar schon immer autonomen Referate, doch erst jetzt durch die neue Satzung existieren sie verbindlich:

Im Allgemeinen Studierendenausschuss existieren autonome Referate, die die Interessen spezieller Studierendengruppen vertreten. Diese Referate vertreten insbesondere folgende Gruppen:
a) Ausländische Studierende,
b) Frauen, sowie Lesbische und bisexuelle Studentinnen,
c) Schwule und bisexuelle Studenten,
d) Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung,
e) Studierende mit Kind.

Die autonomen Referenten werden von ihren jeweiligen Vollversammlungen vorgeschlagen und vom StuPa gewählt. In ihrer Arbeit sind sie neben dem StuPa auch ihren jeweiligen Vollversammlungen Rechenschaft schuldig.

Die Mitglieder des AStA hatten bis jetzt einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Dies wurde abgeändert, sodass ihnen eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, es aber keinen Anspruch mehr gibt.

Weitere Neuerungen gibt es auf dem Gebiet der Fachschaften. So wird die Fachschaft „Lehramt“ explizit in der Satzung erwähnt und vertritt die Interessen der Studierenden der Studiengänge L1, L2, L3 und L5 sowie des BA/MA-Studienganges „Berufliche und betriebliche Bildung“. Zudem ist es möglich, Fachschaften auf der Ebene einzelner Fächer zu gründen:

Gibt es die Möglichkeit, in einem Fachbereich mehrere Fächer zu studieren, so können sich, gemäß der Interessenlage der Studierenden dieses Fachs, zu jedem Fach einzelne Fachschaften bilden. Das Studierendenparlament kann auf Antrag von mind. 10 von Hundert der Studierenden des Fachs die Gründung der Fachschaft beschließen.

Eine weitere Neuerung gibt es auch beim Bereich der Vollversammlungen: Diese können auf Verlangen von fünf Prozent der Studierenden stattfinden.

Leider gibt es aber auch Punkte die nicht ganz so positiv sind:

Sitzungen des Ältestenrats sind nicht mehr grundsätzlich öffentlich. Es obliegt jetzt dem Ältestenrat selber, dass es in seiner GO dafür sorgt, dass seine Sitzungen öffentlich bleiben.

Und für die Veröffentlichung der StuPa-Protokolle ist kein Ort mehr vorgesehen:

Über die Sitzung des Studierendenparlaments ist ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen.

In der alten Satzung wurde das schwarze Brett als Ort explizit vorgeschrieben. Es bedarf jetzt den Einsatz des Parlamentes, um mindestens einen Ort fest vorzuschreiben.